KassenSichV: Offizielles Schreiben des BMF zur Nichtbeanstandungsregelung
Aus dem Schreiben geht hervor, dass bis zum 30.09.2020 nicht beanstandet werden soll, wenn die Kasse über keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügt. Auch die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K) wird bis dahin nicht zum Einsatz kommen. Die Anmeldepflicht der Kassen ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ebenfalls aufgehoben. Ein Datum hierzu wird gesondert bekannt gegeben.
Lesen Sie hier das vollständige Schreiben:
Zum offiziellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums
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