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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Wir machen uns bereit für den 28. Juni 2025

Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesellschaftlich wichtiges Thema, sondern wird mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch gesetzlich verbindlich. Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen (im E-Commerce-Bereich) anbieten, sind ab dem 28. Juni 2025 dazu verpflichtet, diese barrierefrei zugänglich zu machen. Als verantwortungsbewusster Softwarehersteller nehmen wir bei HKS diese Herausforderung ernst – und sehen sie gleichzeitig als Chance, unsere Angebote für alle Nutzenden zu verbessern.

Tastatur mit bebilderten Tasten zur Barrierefreiheit

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt die entsprechende EU-Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Hindernisse abzubauen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im E-Commerce erschweren. Dazu gehören unter anderem digitale Produkte wie Online-Shops und Hardware wie Automaten. Das Gesetz stellt damit sicher, dass barrierefreie Lösungen nicht nur eine freiwillige Option, sondern ein Standard werden.

Wie setzen wir das BFSG bei HKS um?

Als HKS haben wir bereits frühzeitig begonnen, unsere Prozesse und Produkte auf Barrierefreiheit zu prüfen und anzupassen. Unsere Maßnahmen betreffen dabei sowohl unseren Standard Online-Shop als auch unsere Hardware, vor allem die Automaten.

Barrierefreiheit im Online-Shop

Unser Standard Online-Shop wird aktuell umfassend überarbeitet, um allen Nutzenden ein barrierefreies Einkaufserlebnis zu bieten. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören:

  • Kontrastprüfung: Farben und Kontraste werden so gestaltet, dass Inhalte auch von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut erkannt werden können.
  • Schriftgrößen: Unsere Texte sind skalierbar, sodass sie bei Bedarf individuell vergrößert werden können.
  • Alt-Texte: Bilder und Grafiken werden mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, um Informationen auch für Screenreader zugänglich zu machen.
  • Navigation: Unser Shop wird so gestaltet, dass eine einfache Bedienung möglich ist.
  • Formularzugänglichkeit: Eingabefelder und Formulare werden so gestaltet, dass sie klar strukturiert und einfach navigierbar sind.
  • Feedback-Mechanismen: Fehlermeldungen und Hinweise im Shop sind verständlich formuliert und werden auch von Screenreadern korrekt interpretiert.

Für die Prüfung unseres Shops nutzen wir praktische Tools wie WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool), um unseren Fortschritt regelmäßig zu überprüfen und eventuelle Barrieren frühzeitig zu identifizieren und zu beheben. Im Livesystem werden natürlich auch die Betreiber gefragt sein, die Vorgaben des BFSG fortzuführen. 

Barrierefreiheit bei Hardware

Unsere Automaten überarbeiten wir ebenfalls eingehend entsprechend der einzuhaltenden Vorgaben. Hier analysieren wir Funktionen wie die Lesbarkeit des Displays und die Bedienbarkeit für Menschen mit motorischen oder sensorischen Einschränkungen oder die auditive Ausgabe. Ziel ist es, bis zum Stichtag 2025 Hardware bereitzustellen, die alle Nutzenden gleichermaßen bedienen können.

Fortbildung als Schlüssel

Uns ist bewusst, dass Barrierefreiheit ein komplexes Thema ist, das kontinuierliche Weiterbildung erfordert. Aus diesem Grund bilden sich unsere Teams mithilfe von Webinaren und Schulungen zum Thema Barrierefreiheit fort. Diese vermitteln uns nicht nur technisches Wissen, sondern auch ein tieferes Verständnis für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. So stellen wir sicher, dass wir immer auf dem neuesten Stand der Anforderungen und Best Practices bleiben.

Warum ist das BFSG so wichtig?

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema. In Deutschland leben Millionen Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die von barrierefreien Lösungen profitieren – und damit auch Unternehmen, die diese Lösungen anbieten. Denn barrierefreie Produkte und Dienstleistungen sind nicht nur ein Gewinn für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für ältere Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen und sogar für diejenigen, die unter bestimmten Umständen (z. B. grelles Licht, laute Umgebungen) auf einfache Bedienbarkeit angewiesen sind.

Unser Angebot: Zwei Bausteine für digitale Barrierefreiheit

Sie erhalten von uns zeitnah entsprechende Angebote zur BFSG Optimierung Ihres Webshops. Diese beinhalten folgende Punkte:

1. Prüfung und Optimierung Ihres Webshops

Ihr Webshop wird in zwei Schritten – sowohl automatisiert als auch manuell – auf BFSG-Konformitätsverstöße geprüft. Dafür haben wir ein eigenes Prüfverfahren entwickelt. Festgestellte Mängel werden dann behoben, sodass Ihr Shop optimal für eine barrierefreie Nutzung ausgelegt ist.

Leistungsumfang:

  • Prüfung auf BFSG-Verstöße gemäß WCAG-Standard 2.1 AA
  • Behebung festgestellter Mängel & Update in den Webshop
  • Technische und gestalterische Optimierung
  • Anpassung von Design-Templates
  • Anpassung des Kassensystems zur Erfüllung der Webshop-Konformität
  • Bereitstellung eines Prüfberichts
  • Erstellung einer individuellen Barrierefreiheitserklärung & Bereitstellung auf dem Webshop
  • Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung sowie eines Siegels „Barrierefrei gemäß BFSG WCAG-Standard 2.1 AA“

2. Kontinuierliche Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben

Das BFSG-Modul gewährleistet die fortlaufende Einhaltung der BFSG-Anforderungen gem. WCAG-Standard 2.1 AA.

Unser Modul optimiert Ihren Webshop in folgenden Bereichen:

  • Kontrast: Anpassung von Farben und Kontrasten für bessere Lesbarkeit
  • Skalierbarkeit: Responsives Design mit individueller Vergrößerung
  • Alt-Texte: Aussagekräftige Alternativtexte für funktionale Grafiken und Bedienelemente
  • Navigation: Nutzung des Shops auch ohne Maus oder Touchscreen (z. B. per Tastatur)
  • Dokumentstruktur: Logische Seitenstruktur für Screenreader-Optimierung
  • Formularzugänglichkeit: Klare Struktur für eine einfache Navigation
  • Feedback-Mechanismen: Verständliche Fehlermeldungen, die auch von Screenreadern erkannt werden
  • Reduktion visueller Reize: Möglichkeit zur Deaktivierung animierter Inhalte

Wichtige Hinweise:

Farbkontraste & Designanpassungen:
Zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrastverhältnisse zwischen Hintergrund- und Schriftfarbe können Farbänderungen notwendig sein, die von Ihrem bestehenden CI/CD abweichen. Wir unterbreiten Ihnen in diesem Fall passende Farbvorschläge, die sowohl die Barrierefreiheitsanforderungen als auch Ihr Corporate Design bestmöglich berücksichtigen.

Textliche Änderungen an Links:
Es kann vorkommen, dass textliche Anpassungen an Links notwendig sind, um ihren Zweck eindeutig zu bestimmen. Wir unterbreiten Ihnen in diesem Fall passende Textvorschläge, die sowohl die Barrierefreiheitsanforderungen als auch Ihr Wording bestmöglich berücksichtigen.

Ihre Mitwirkungspflichten:
Wir empfehlen Ihnen, uns Grafiken zur Verfügung zu stellen, die den erforderlichen Kontrast-verhältnissen gemäß BFSG entsprechen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für Grafiken oder Bilder übernehmen, die gegen die Anforderungen des BFSG verstoßen. Gleiches gilt, falls Sie sich gegen die von uns empfohlenen Farb- oder Linktextkorrekturen entscheiden.

Rechtliche Rahmenbedingungen:
Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen gem. WCAG-Standard 2.1 AA erfolgt nach aktuellem Stand der Technik und den derzeit bekannten rechtlichen Vorgaben des BFSG. Trotz sorgfältiger Prüfung kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht garantiert werden, da in bestimmten Bereichen noch rechtliche Auslegungen ausstehen und individuelle Nutzungsanforderungen sowie technische Unterschiede bestehen können.

Unser Ziel: Gemeinsam Barrieren abbauen

Wir bei HKS sehen die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes als Chance, als Softwarehersteller Verantwortung zu übernehmen und eine Vorreiterrolle einzunehmen. Unser Ziel ist es, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern bei der Bedienung unserer Produkte für alle Kunden und Kundinnen ein zugängliches und komfortables Erlebnis zu schaffen.

Der 28. Juni 2025 ist der offizielle Stichtag – aber Barrierefreiheit ist für uns kein Projekt mit Ablaufdatum, sondern ein fortlaufender Prozess. Gemeinsam mit unseren Kunden und Kundinnen sowie Partner und Partnerinnen möchten wir Barrieren abbauen und neue Standards setzen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

HKS Systeme GmbH
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