Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer endet Ende des Jahres. Laut Presseberichten soll der Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung auch nicht verlängert werden. Das bedeutet eine Rückkehr zu den alten Steuersätzen 19% bzw. 7% zum 01.01.2021.
Die Welt am Sonntag berichtet in einem Portrait über die HKS Systeme GmbH. Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben beschlossen, die Nichtbeanstandungsfrist der KassenSichV bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Voraussetzung ist u.a. die nachweisliche Beauftragung der erforderlichen TSE spätestens bis zum 30. September 2020.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf die Mehrwertsteuersenkung als Teil eines umfassenden Konjunkturpaketes verständigt. Die Mehrwertsteuer wird hierbei befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt.
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